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PFLICHTANTEILE
Die Miete von Räumlichkeiten in der Genossenschaft ist mit der Übernahme von Pflichtanteilen verbunden. Die Höhe der Pflichtanteile richtet sich nach dem Finanzierungsbedarf für die gemieteten Räumlichkeiten. Sie wird im Mietvertrag festgehalten. Das Nähere regelt ein Reglement.
Genossenschafts- und Pflichtanteile werden nicht verzinst Nach Vertragsunterzeichung werden folgende Pflichtanteile fällig: 2 Zimmerwohnung CHF 20'000.00 2 1/2 Zimmerwohnung CHF 23'000.00 3 Zimmerwohnung CHF 30'000.00 4 Zimmerwohnung CHF 45'000.00 |