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             PFLICHTANTEILE

 

Die Miete von Räumlichkeiten in der Genossenschaft ist mit der Übernahme von Pflichtanteilen verbunden. Die Höhe der Pflichtanteile richtet sich nach dem Finanzierungsbedarf für die gemieteten Räumlichkeiten. Sie wird im Miet­vertrag festgehalten. Das Nähere regelt ein Reglement.

 

Genossenschafts- und Pflichtanteile werden nicht verzinst

Nach Vertragsunterzeichung werden folgende Pflichtanteile fällig:

                 2            Zimmerwohnung   CHF 20'000.00

                 2 1/2      Zimmerwohnung   CHF 23'000.00

                 3             Zimmerwohnung  CHF 30'000.00

                 4             Zimmerwohnung  CHF 45'000.00